Gutachten Familienrechtspsychologie
Im Auftrag von Gerichten erstelle ich familienrechtspsychologische Gutachten in Verfahren, in denen Eltern nach einer Trennung oder Scheidung um das Sorgerecht für ihre Kinder oder um Umgangsregelungen streiten. Dabei geht es beispielsweise um den Lebensmittelpunkt der Kinder, um Besuchsregelungen oder um die Beurteilung der elterlichen Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten.
Bei der Begutachtung orientiere ich mich selbstverständlich an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“, wie sie von psychologischen, juristischen und medizinischen Fachverbänden definiert worden sind, sowie an aktuellen Forschungserkenntnissen.
Der Ablauf der Begutachtung beinhaltet üblicherweise folgende Schritte:
● Analyse der zur Verfügung gestellten Akten und möglicher weiterer Schriftstücke
● Psychologische Gespräche mit den beteiligten Kindern und Erwachsenen
● Testpsychologische Untersuchungen
● Hausbesuche
● Beobachtung der Interaktion zwischen Kindern und Erwachsenen
● Informationsgespräche etwa mit Kindergärten, Schulen oder Ärzten
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