JULIA RANNIKO  RECHTSPSYCHOLOGISCHE PRAXIS

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Gutachten Aussagepsychologie

 

Bei der Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen wird untersucht, ob Angaben eines Zeugen oder einer Zeugin zu einem bestimmten Sachverhalt auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen – oder ob dabei zum Beispiel ein unbeabsichtigter Irrtum oder eine Täuschung eine Rolle spielen könnten.

 

Von mir werden sowohl die Aussagen erwachsener als auch kindlicher Zeuginnen und Zeugen begutachtet. Meine Auftraggeber sind Staatsanwaltschaften, Straf- und Familiengerichte, Sozialgerichte und Versorgungsämter. Beim Begutachtungsprozess orientiere ich mich selbstverständlich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie den Forschungserkenntnissen der Aussagepsychologie.

 

Der Ablauf der Begutachtung beinhaltet üblicherweise folgende Schritte:

Analyse der zur Verfügung gestellten Akten und möglicher weiterer Schriftstücke

Treffen mit dem Zeugen/der Zeugin zur aussagepsychologischen Exploration

Testpsychologische Untersuchungen (sofern erforderlich)

Bei kindlichen Zeugen/Zeuginnen in der Regel Befragung von Drittpersonen

(z.B. Sorgeberechtigte)

 

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