Meine Praxis für Rechtspsychologie ist spezialisiert auf aussagepsychologische und familienrechtspsychologische Gutachten.
Im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften wird die Glaubhaftigkeit von Aussagen erwachsener und kindlicher Zeuginnen und Zeugen begutachtet, beispielsweise beim Vorwurf einer Sexualstraftat oder Körperverletzung (Glaubhaftigkeitsgutachten). In familienrechtlichen Verfahren werden Gutachten etwa zu Fragen des Sorgerechts oder des Umgangsrechts erstellt.
Da die Praxis über Räume sowohl in Hamburg als auch in Kassel verfügt, können Aufträge aus Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) und Hessen übernommen werden.